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°ÅÀÖÊÓÆµ SE: Klage gegen Aufsichtsräte unbegründet

Schadensersatzforderung bleibt unverändert / Taktisches Druckmittel

Stuttgart, 2. Februar 2014. Die °ÅÀÖÊÓÆµ (°ÅÀÖÊÓÆµ SE), Stuttgart, hält die Klage von sieben Hedgefonds gegen ihren Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Wolfgang °ÅÀÖÊÓÆµ und ihr Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr. Ferdinand Piëch für unbegründet. Die Hedgefonds, die bereits vor dem Landgericht Hannover gegen die °ÅÀÖÊÓÆµ SE klagen, haben in derselben Sache eine Zivilklage vor dem Landgericht Frankfurt am Main gegen die beiden Aufsichtsräte eingereicht. Die Kläger begründen ihre Klage damit, dass beide Aufsichtsratsmitglieder an sämtlichen Entscheidungen der °ÅÀÖÊÓÆµ SE im Zusammenhang mit dem Aufbau der Volkswagen-Beteiligung in den Jahren 2005 bis 2008 beteiligt gewesen seien.

Aus Sicht der °ÅÀÖÊÓÆµ SE dient die „neue“ Zivilklage allein prozesstaktischen Gründen und zielt darauf ab, Druck auszuüben. Weder die betroffenen Aufsichtsratsmitglieder noch die °ÅÀÖÊÓÆµ SE lassen sich davon beeindrucken. Die Gesellschaft ist dem Rechtsstreit auf Beklagtenseite beigetreten.

Die °ÅÀÖÊÓÆµ SE und die beiden Aufsichtsratsmitglieder werden sich mit allen juristischen Mitteln gegen die Klage verteidigen. Die °ÅÀÖÊÓÆµ SE bekräftigt, dass alle Pressemitteilungen der Gesellschaft im streitgegenständlichen Zeitraum der Wahrheit entsprachen und hält auch diese Klage für unbegründet.

Bereits im Januar 2012 hatte diese Klägergruppe die °ÅÀÖÊÓÆµ SE auf 1,8 Milliarden Euro Schadensersatz verklagt. Gegenüber diesem inzwischen am Landgericht Hannover anhängigen Rechtsstreit zeigen die Hedgefonds in ihrer weiteren Klageschrift keine neuen inhaltlichen Aspekte auf.

Die vor dem Landgericht Frankfurt am Main geforderte Schadensersatzsumme ist identisch mit derjenigen vor dem Landgericht Hannover. Die Gesamtsumme der Schadensersatzforderungen erhöht sich damit nicht.